Sie benötigen eine Entgeltaufstellung für das Vorjahr? Hier können Sie diese für Ihre privaten Girokonten (nicht für Geschäftskonten) kostenfrei anfordern.
Was ist eine Entgeltaufstellung?
Bei der Entgeltaufstellung gem. §§ 10 bis 13 Zahlungskontengesetz (ZKG)
handelt sich um eine Information über sämtliche anfallende Entgelte für
Dienste, die mit Ihrem Girokonto verbunden sind, sowie ggf. über den
Sollzinssatz bei Überziehungen und den Zinssatz für Einlagen.
Hinweis: Bei Nutzung des elektronischen Postfachs erhalten Sie Ihre angeforderte Entgeltaufstellung in Ihrem Online-Banking zur Verfügung gestellt, ansonsten auf dem Postweg.